AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Harald Schwarzmayr – Harry’s Bürowelt, im Folgenden kurz Harry’s Bürowelt genannt.
1. Geltung
1.1. Vertragsgrundlagen. Harry’s Bürowelt schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der
jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen
von Waren oder Dienstleistungen (z.B. individuelle Pflichtenhefte oder
allgemeine Produktfolder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß
projektspezifisch sind (z.B. individuelles Pflichtenheft) für alle
Rechtsbeziehungen zwischen Harry’s Bürowelt und dem Auftraggeber und liegen sohin
ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen
zwischen Harry’s Bürowelt und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils
aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten,
Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr
ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen,
Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Harry’s Bürowelt werden
dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer
nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen. Ab
Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
1.3. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als
auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom
Schriftformerfordernis.
1.4. Vertragsbestandteile
von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des
Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt, wie
Lastenhefte, werden selbst bei Kenntnis von Harry’s Bürowelt nur dann Vertragsbestandteil,
wenn diese von Harry’s Bürowelt in das Angebot integriert oder von Harry’s
Bürowelt zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich
akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine
Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Harry’s
Bürowelt nur dann wirksam, wenn diese von Harry’s Bürowelt mit einem diese
Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“)
angenommen werden. Ansonsten widerspricht Harry’s Bürowelt der Einbeziehung von
rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder
Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des
Auftraggebers durch Harry’s Bürowelt bewirkt daher keine Annahme von
Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende
Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
1.5. Vorgehen bei
Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem
Angebot, etwaigen Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen
(projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten
und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Harry’s Bürowelt gelten diese in
der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die
generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Harry’s
Bürowelt und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle
Vertragselemente von Harry’s Bürowelt vor.
1.6. Vorgehen bei
Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
unwirksam oder undurchführbar sein, so ist unwirksame Bestimmung bei Verträgen
mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss und -laufzeit
2.1. Angebot durch Harry’s
Bürowelt. Basis für den Vertragsabschluss ist das
jeweilige Angebot von Harry’s Bürowelt an den Auftraggeber. Die Angebote von Harry’s
Bürowelt sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen
Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Harry’s
Bürowelt gebunden.
2.2. Angebot durch den
Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber ausnahmsweise
unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Harry’s Bürowelt (z.B. bei
Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen), einen Auftrag an Harry’s
Bürowelt, so sind Unternehmer an diesen zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab
dessen Zugang bei Harry’s Bürowelt gebunden.
2.3. Annahme durch Harry’s
Bürowelt. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die
schriftliche Annahme des Auftrags durch Harry’s Bürowelt zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch
Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Harry’s Bürowelt z.B. durch
für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu
erkennen gibt, dass Harry’s Bürowelt den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages, z.B. in Form einer
Zugangsbestätigung eines Webshops, stellt noch keine Auftragsannahme dar.
2.4. Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen
Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Kalenderhalbjahr
kündbar.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers
3.1. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von Harry’s Bürowelt.
3.2. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus
allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Harry’s
Bürowelt. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen
(z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil
der Leistungsbeschreibung. Harry’s Bürowelt leistet ausschließlich gegenüber
Konsumenten für öffentliche Äußerungen durch Harry’s Bürowelt oder durch den
Hersteller gewähr, es sei denn, dass Harry’s Bürowelt diese öffentlichen
Äußerungen nicht kannte, nicht kennen musste, oder diese Äußerungen vor
Abschlusses des Vertrages berichtigt wurden oder der Vertragsabschluss durch
diese Äußerungen nicht beeinflusst wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf
Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur
einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen,
Fristen und Terminen führen.
3.3. Fachgerechte Leistung.
Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung
nichts anderes vorsieht, schuldet Harry’s Bürowelt eine fachgerechte Ausführung
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der
schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Harry’s Bürowelt bei der Ausführung der
Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur
Ausführung bestehen.
3.4. Austauschbare
Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im
Einklang steht, ist Harry’s Bürowelt berechtigt, von der Leistungsbeschreibung
abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
3.5. Fremdleistungen. Harry’s Bürowelt ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen,
oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen
(Fremdleistung).
3.6. Vereinbarte
Fremdleistungen. Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung
als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte
Fremdleistung), ist Harry’s Bürowelt berechtigt, die Fremdleistung nach eigener
Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf
eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Unabhängig von der gewählten Form der Beauftragung sind bei vereinbarten
Fremdleistungen die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Harry’s
Bürowelt. Harry’s Bürowelt haftet daher nur für das Auswahlverschulden. Wird
der Dritte auf Anregung des Auftraggebers herangezogen, dann haftet Harry’s
Bürowelt überhaupt nicht für den Dritten.
Soweit bei vereinbarten Fremdleistungen für diese Fremdleistungen zwischen
Harry’s Bürowelt und dem Auftraggeber keine besonderen Leistungsbeschreibungen
bzw. Vertragsinhalte vereinbart wurden, gilt für den Auftraggeber im Fall der
Beauftragung des Dritten im Namen von Harry’s Bürowelt die
Leistungsbeschreibung des Dritten, im Fall der Beauftragung im Namen des Auftraggebers
der gesamte Inhalt des Vertrages des Dritten.
Harry’s Bürowelt ist nicht verpflichtet, die Vertragsbedingungen von
Dritten, welche vereinbarte Fremdleistungen erbringen, zu überprüfen. Dies ist
Aufgabe des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass viele Fremdleistungen nur zu
standardisierten, nicht beeinflussbaren Bedingungen in Anspruch genommen werden
können, oft ausländisches Recht und Gerichtsstand vorsehen sowie
unvorhersehbaren und unabwendbaren Änderungen unterliegen können.
Harry’s Bürowelt hat lediglich die Leistungsbeschreibung auf
Tauglichkeit zu prüfen. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers
herangezogen, dann hat der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung selbst zu
prüfen.
Soweit die Laufzeit vereinbarter Fremdleistungen vereinbarungsgemäß über
die Laufzeit des Vertrages zwischen Harry’s Bürowelt und dem Auftraggeber
hinausgeht, hat der Auftraggeber bei im Namen bzw. auf Rechnung von Harry’s
Bürowelt beauftragten Fremdleistungen nach Ende der Laufzeit des Vertrages
zwischen Harry’s Bürowelt und dem Auftraggeber einzutreten. Das gilt
ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
3.7. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Harry’s Bürowelt berechtigt,
Teillieferungen vorzunehmen.
3.8. Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei Harry’s Bürowelt bestellten oder Harry’s
Bürowelt zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den
Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist Harry’s Bürowelt
berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit
Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs
Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.
3.9. Termine und Fristen. Von Harry’s Bürowelt angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von
Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind.
3.10. Unvorhersehbare oder
unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare
Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner
Verpflichtungen sowie für Harry’s Bürowelt unvorhersehbare und unabwendbare
Verzögerungen bei Harry’s Bürowelt oder ihren Auftragnehmern – verlängern
Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren
Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen
organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Harry’s Bürowelt den Auftraggeber
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3.11. Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Harry’s Bürowelt unverzüglich,
ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen
schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die
Erbringung der Leistungen durch Harry’s Bürowelt erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur
Projektkoordination, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und
Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe)
von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder
Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen
durch Harry’s Bürowelt bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich
nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und
Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu
prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte,
verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und
insbesondere auch für den Harry’s Bürowelt dadurch entstehenden Mehraufwand.
Sofern Harry’s Bürowelt aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener
Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen
kann, ist Harry’s Bürowelt unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die
Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere
Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die
Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine
Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle
Termine und Fristen verschieben.
Wird Harry’s Bürowelt von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im
Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen
in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Harry’s Bürowelt zudem schad- und
klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu
unterstützen.
3.12. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die
Leistungen von Harry’s Bürowelt eingreift und
Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand
von Harry’s Bürowelt, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung,
Mängelbehebung.
3.13. Referenz. Harry’s Bürowelt ist berechtigt, auf allen von Harry’s Bürowelt für den
Auftraggeber erstellten Leistungen auf Harry’s Bürowelt und allenfalls auf
einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen,
schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Harry’s Bürowelt
Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen
und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem
Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt
zustehen würde.
4. Entgelt
4.1. Preise. Alle Preise
verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Harry’s Bürowelt bei Verträgen
mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten
inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
4.2.
Kostenvoranschläge Kostenvoranschläge von Harry’s Bürowelt gegenüber
Unternehmern sind unverbindlich. Dasselbe gilt gegenüber Konsumenten, wenn auf
die Unverbindlichkeit vor Abgabe des Kostenvoranschlages ausdrücklich
hingewiesen wurde.
Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen
Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die
schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat Harry’s
Bürowelt den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die
Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber
nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und
gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative
bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter
Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von
vornherein als genehmigt.
4.3. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Harry’s Bürowelt, die nicht ausdrücklich durch das
vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte
Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
4.4. Kostenvorschuss. Harry’s Bürowelt ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des
eigenen Aufwandes zu verlangen.
4.5. Teilleistungen. Harry’s Bürowelt ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
4.6. Ungerechtfertigter
Rücktritt. Für den Fall, dass der Unternehmer von
seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Harry’s
Bürowelt ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Harry’s Bürowelt trotzdem das
vereinbarte Honorar. Harry’s Bürowelt muss sich in diesem Fall lediglich
Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen
anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Harry’s Bürowelt aus einem in der Sphäre
des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
4.7. Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit
automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Harry’s Bürowelt berechtigt,
jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren
wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen,
Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von Harry’s Bürowelt nicht
beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.
Auch sonst ist Harry’s Bürowelt berechtigt, nach Vertragsabschluss eine
angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die
Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von Harry’s
Bürowelt beeinflussbar ist.
Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch
einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.
5. Zahlung
5.1. Fälligkeit und
Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Harry’s Bürowelt sind
netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts
anderes vereinbart wurde, bei Online-Geschäften mit der Bestellung und sonst
binnen 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Übergabe bzw. ein
Versand der Waren bzw. die Ausführung sonstiger Leistungen erfolgt
grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
5.2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein
Eigentumsvorbehalt zugunsten von Harry’s Bürowelt an den von ihr gelieferten
Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit
verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart.
Im Falle des Verzuges ist Harry’s Bürowelt berechtigt, ihre Rechte aus dem
Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall
der Abholung der Waren durch Harry’s Bürowelt zu. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts durch Harry’s Bürowelt bewirkt keinen Rücktritt vom
Vertrag, außer Harry’s Bürowelt erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der
Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Harry’s
Bürowelt ab. Harry’s Bürowelt ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung
zu verständigen.
5.3. Verbot der Aufrechnung
und der Zurückbehaltung. Unternehmer sind selbst bei konnexen
Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Harry’s
Bürowelt aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Harry’s
Bürowelt schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein
Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.
5.4. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern
die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 %
per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu
bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen
Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine
zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
5.5. Fortgesetzter
Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers
unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann Harry’s Bürowelt
sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen
Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen
und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen
Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist Harry’s Bürowelt
berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der
bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern.
Damit ist Harry’s Bürowelt auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen
einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben.
In diesem Fall ist Harry’s Bürowelt berechtigt, die Ersparnisse mit den offenen
Forderungen gegenzurechnen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Harry’s Bürowelt
selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht
einreichen.
6. Datenschutz, Geheimhaltung &
Abwerbeverbot
6.1. Datenschutz durch Harry’s Bürowelt. Es gilt die Datenschutzerklärung von Harry’s
Bürowelt.
6.2. Datenschutz durch den Auftraggeber. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Harry’s
Bürowelt bzw. deren betroffene Mitarbeiter durch den Auftraggeber zum Zweck der
Vertragsabwicklung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Vertragsverhältnisses
sowie gesetzlicher Vorschriften.
Es besteht keine
Verpflichtung zum Abschluss des Vertrages. Das Unterbleiben des
Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht vergeben
werden kann.
Eine
Weiterverarbeitung der Daten durch den
Auftraggebern zu anderen
Zwecken ist unzulässig.
Sämtliche Daten
unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur
Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der
Daten von Harry’s Bürowelt, abgesehen von der Weitergabe an zur
Vertragsabwicklung notwendige Empfänger wie Banken, Steuerberater,
Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., ist nur aufgrund gesetzlicher
Grundlage bzw. mit Einwilligung von Harry’s Bürowelt zulässig.
Der Auftraggeber
ist berechtigt, die Daten von Harry’s Bürowelt zum Zweck der Dokumentation und
der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach
Abschluss der Aufträge zu speichern.
6.3. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten
geheimhaltungswürdigen Informationen über Harry’s Bürowelt, deren Projekte und
deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich
selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende
hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine
Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
6.4. Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine anderen
Auftraggeber oder Mitarbeiter von Harry’s Bürowelt abwerben. Diese Vereinbarung
hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß
gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR
50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
7. Haftung
7.1. Gefahrenübergang. Beim Versand von Waren an
Unternehmer geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Harry’s
Bürowelt die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand
von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht
auf seine Kosten Harry’s Bürowelt mit der Versicherung der Waren beauftragt
hat.
7.2. Rügeverpflichtung des
Unternehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser
nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch Harry’s Bürowelt, nach Übergabe
und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden
Leistungen spätestens binnen 14 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen
(„freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.
Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch Harry’s
Bürowelt erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht
rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom
Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch
innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen
auftreten, sind vom Unternehmer ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu
rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der
Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei
entsprechender Kontrolle erkennen müsste.
Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung
von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle
weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders
sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle,
einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme
des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der
Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes
wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu
entsprechen.
Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert
und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig
auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der
Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat Harry’s Bürowelt alle zur
Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu
ermöglichen.
Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die
Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von
Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.
7.3. Garantie. Soweit die von Harry’s Bürowelt vertriebenen Produkte über eine
Herstellergarantie verfügen, ist diese Herstellergarantie direkt bei den
Herstellern geltend zu machen.
Im Fall einer Garantiezusage durch Harry’s Bürowelt beginnt die Frist
zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der
Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom
Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist.
Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann
haftet Harry’s Bürowelt für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.
7.4. Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate
und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt
bzw. bei gebrauchten Waren vollständig ausgeschlossen.
Unternehmern steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei
nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen
Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Harry’s Bürowelt zu. Durch die Behebung
des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmern weder verlängert
noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu
zu laufen.
7.5. Irrtum, Verkürzung
über die Hälfte. Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung
wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
7.6. Schadenersatz und
sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche
aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des
Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern
nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit
Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Harry’s Bürowelt
beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab
Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab
der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von
Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften
ausgenommen.
7.7. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Harry’s Bürowelt ist bei Verträgen
mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum
Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom
Auftraggeber zu beweisen.
7.8. Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung sind
Unternehmer erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn diese Harry’s
Bürowelt schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist
gewährt haben. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem
Grund.
7.9.
Vertragsrücktritt. Ein
Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich, sofern der
Auftraggeber Unternehmer ist, mittels eingeschriebenen Briefs, zu erklären.
8. Widerrufsrecht von Konsumenten &
Online Streitbeilegung
8.1. Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz und bei
außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
8.2. Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
·
im Falle eines
Dienstleistungsvertrags ab dem Vertragsabschluss
·
bzw. im Falle
eines Vertrages über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument
oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in
Besitz genommen hat;
·
bzw. im Falle
eines Vertrags über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer
einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem
Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der
Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
·
bzw. im Falle
eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder
Stücken, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter,
der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in
Besitz genommen hat;
·
bzw. im
Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen
festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz
genommen hat.
Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8.3. Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen
Konsumenten Harry’s Bürowelt [Harald
Schwarzmayr – Harry’s Bürowelt, Mitterweg 19a, 5230 Mattighofen, 0664/1338383] mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail)
über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist.
8.4. Muster-Widerrufs-Formular.
(Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular ausfüllen und
zurückzusenden.)
—
An
Harald Schwarzmayr
– Harry’s Bürowelt
Mitterweg 19a
5230 Mattighofen
0664/1338383
—
Hiermit
widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgend
en Waren (*)/die
Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
—
Bestellt am (*)
Erhalten am (*)
—
Name des/der
Verbraucher(s)
—
Anschrift des/der
Verbraucher(s)
—
Unterschrift
des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
—
Datum
—
(*) Unzutreffendes
streichen.
8.5. Folgen des
Widerrufs. Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat Harry’s Bürowelt
alle Zahlungen, die Harry’s Bürowelt vom Konsumenten erhalten hat,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die von Harry’s Bürowelt
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Harry’s Bürowelt eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwendet Harry’s Bürowelt dasselbe Zahlungsmittel,
das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei
denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden dem Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Konsument hat
die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag, an dem der Konsument Harry’s Bürowelt über den Widerruf dieses
Vertrags unterrichtet, an Harry’s Bürowelt zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von
vierzehn Tagen absendet.
Harry’s Bürowelt
kann die Rückzahlung verweigern, bis Harry’s Bürowelt die Waren wieder
zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass der
Konsument die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere
Zeitpunkt ist.
Der Konsument
trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Konsument muss
für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust
auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der
Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
8.6. Ausschluss des
Widerrufsrechts. Der Konsument hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei
Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen, einen
Betrag von 50 EUR übersteigenden Verträgen über:
a. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in
einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der
Lieferung entfernt wurde,
b. Dienstleistungen, wenn Harry’s Bürowelt – auf Grundlage
eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des
Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei
vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der
Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann
vollständig erbracht wurde,
c. dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei
denen der Konsument Harry’s Bürowelt ausdrücklich zu einem Besuch zur
Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt Harry’s Bürowelt bei
einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Konsument nicht
ausdrücklich verlangt hat, oder liefert Harry’s Bürowelt Waren, die bei der
Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
so steht dem Konsumenten hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder
Waren das Rücktrittsrecht zu.
8.7. Online Streitbeilegungsplattform. Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die
EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“
(ec.europa.eu/odr) errichtet. Harry’s Bürowelt entscheidet über eine Teilnahme
an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur
Streitschlichtung steht Harry’s Bürowelt unter harry@harrysbuerowelt.at zur Verfügung.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Harry’s
Bürowelt ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der
internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
9.2. Zwingendes
Verbraucherrecht. Bei Geschäften mit einem Konsumenten sind
zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Heimatlandes des Konsumenten
anzuwenden, wenn Harry’s Bürowelt seine berufliche und gewerbliche Tätigkeit
auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet hat.